Red Dynamite Mitgliedschaft und Clubsatzung 

Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben die die Satzungen des Fanclubs anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist schriftlich ( bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter ) zu beantragen.

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.Juli eines jeden Jahres. Eintritt vor dem 01.07. wird mit monatlich 1/12 des Unkostenbeitrages berechnet.

Die Beiträge werden gemäß der Einzugsermächtigung eingezogen.

 

Mitgliedsbeiträge im Jahr

 

Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre                        06,00 EUR

Erwachsene ab 18 Jahre                                         12,00 EUR

Ehepaare/ eheähnl. Gemeinschaft                         20,00 EUR

mit gem. Haushalt 

Familien mit 3 Pers. und mehr die in                     30,00 EUR

einem gem. Haushalt leben   

 

 

 

 

Clubsatzung Red Dynamite Nordeifel

Fanclub Red Dynamite Nordeifel Clubsatzung
§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen: Fanclub RED DYNAMITE NORDEIFEL
Der Verein hat seinen Sitz in: Ringstrasse 15, 53539 Gelenberg
§ 2 Zweck
Der Zweck des Fanclubs ist Unterstützung des FC Bayern München sowie positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.
Dies wird erreicht durch ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, Turnieren,
Busreisen, Feste und weiteren Aktivitäten des Fanclubs.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben, die die Satzung des Fanclubs anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist schriftlich ( bei Minderjährigen von 14 bis 17 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter) zu beantragen. Vordrucke sind beim Vorstand anzufordern.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. jeden Jahres.
Eintritt vor dem 01.07. eines jeden Jahres wird mit monatlich 1/12 des Unkostenbeitrags berechnet
§ 4 Unkostenbeitrag (z. Bsp. Fanclubaktivitäten)
Es ist ein Beitrag zu entrichten, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wurde:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 06,00 Euro Jahresbeitrag
Erwachsene ab 18 Jahren 12,00 Euro Jahresbeitrag
Ehepaare / eheähnliche Gemeinschaft 20,00 Euro Jahresbeitrag
Familienbeitrag mit mehr als 3 Pers. 30,00 Euro Jahresbeitrag
Die Beiträge werden gemäß der erteilten Einzugsermächtigung eingezogen
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
Der Austritt ist schriftlich bis spätestens zum 30.04 gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied:
a.) in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt
b.) ohne jeglichen Grund bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen anfängt
zu randalieren.
c.) mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein halbes Jahr in Verzug ist.
Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§ 6 Ticketerwerb
Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub) soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie, Freunde) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.
Bei verschiedenen Spielen werden die Tickets beim FC Bayern München registriert. Wenn bei Kontrollen an den Stadien Tickets eines Fanclubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen, kann der Fanclub und alle FCB - Mitglieder, die dem Fanclub angehören, vom Verein ( Fanclub und FC Bayern München) ausgeschlossen werden.
Der Fanclub wird in diesem Fall Strafanzeige und Schadenersatzansprüche stellen.
§ 7 Ticketzuteilung
1.) für aktive Fanclub - Mitglieder (erste Priorität)
2.) für alle Fanclub - Mitglieder (Eigenbedarf zweite Priorität)
3.) für Familienangehörige eine Mitgliedes (Eigenbedarf - dritte Priorität)
4.) Erst wenn dann Karten übrig sind, Nichtmitglieder die dem Fanclub sehr gut bekannt sind
§ 8 Ticketabgabe ( Fanclub-Groschen )
z. Zt. wird ein Ticketaufschlag von 2,50 Euro pro Karte von NICHTMITGLIEDERN erhoben.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden
dem 1. Kassierer ( Stellvertreter v. 1. Vors. )
dem Schriftführer
dem nach Bedarf
dem nach Bedarf
der Vorstand kann nach Bedarf durch eine Mitgliederversammlung entsprechend
vergrößert werden.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt und bleiben im Amt bis Neuwahlen stattgefunden haben. Auch vor Ende der Amtszeit kann die Mitgliederversammlung, aus wichtigem Grund, Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestellen wenn ein besonderer Grund vorliegt.
Der Vorstand leitet den Fanclub entsprechend dieser Satzung.
Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
Im Innenverhältnis soll gelten, dass der Stellvertreter nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig werden darf.
Der Vorstand ist alle vier Jahre von der Hauptversammlung am Jahresanfang zu wählen:
Die nächsten Neuwahlen werden 2016 stattfinden.
§ 10 Außerordentliche Versammlung
Auf Antrag des Vorstandes oder ab 50% der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Sie muß schriftlich (mit Tagesordnungspunkten) beantragt werden.
§ 10 a Außerordentliche Vorstandssitzung
Ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt.
Die Anwesenden sind bei der Versammlung beschlussfähig.
§ 11 Beurkundung der Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von einem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung möglich. Es Bedarf einer Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder.
§ 13 Vereinsvermögen
Das vorhandene Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Fanclubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks nach §2 dieser Satzung, nach Erfüllung aller Verpflichtungen und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit an die Kassierer bzw. Kassenprüfer zu übertragen, die das Vermögen treuhänderisch verwalten, bis sich in der Nordeifel ein Nachfolge - Fanclub gebildet hat der die gleichen Ziele verfolgt , wie in §2 dieser Satzung festgelegt ist.
Sollte sich innerhalb 5 Jahren kein Nachfolge - Fanclub gebildet haben ist das Vermögen einer wohltätigen Einrichtung zuzuführen.
§ 14 Inkrafttreten bzw. letzte Änderung der Satzung
Die Satzung wurde am 14.01.2012 erstellt und tritt am 27.02.2012 in Kraft.

        

 

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Red Dynamite an der Säbenerstrasse

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